Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertragliche Beziehung zwischen der eidias GmbH (nachfolgend "eidias" genannt) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt) und sind integraler Bestandteil jedes Vertrags. Sämtliche Abweichungen von diesen Bedingungen müssen zu ihrer Gültigkeit schriftlich festgehalten und von den Parteien unterzeichnet werden.


2. Leistungen

Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus der dem Kunden zugestellten Offerte und den vorliegenden AGB. Sofern sich bei der Anwendung der Vertragsbestandteile Widersprüche ergeben, geht das Angebot den AGB vor. Meldet der Kunde Änderungswünsche nach der Annahme des Angebots, werden diese durch eidias nach Aufwand in Rechnung gestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob für das Angebot ein Pauschalpreis vereinbart wurde oder nicht. eidias behält sich vor, Leistungen jederzeit zu ändern sowie Produkteanpassungen und -neuerungen durchzuführen.


3. Preise und Gebühren

Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Geleistete Arbeit wird grundsätzlich auf das Ende eines Kalendermonats in Rechnung gestellt mit einem Zahlungsfrist von 20 Tagen ohne Abzug. Bei Pauschalpreisen erfolgt die Zahlung nach dem im Angebot festgelegten Zahlungsplan. Die Schlussabrechnung erfolgt spätestens, wenn das Produkt dem Kunden zur Benutzung übergeben wurde. Wiederkehrende Honorare werden jährlich im Voraus akonto verrechnet. Die Schlussabrechung erfolgt jeweils auf das Ende einer Abrechungsperiode.


4. Lieferung

eidias stellt dem Kunden nach Abschluss der Arbeiten ein betriebsbereites Produkt zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Produktes alle von eidias als notwendig erachteten Updates einzuspielen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Termine bei Entwicklungsprojekten generell als "Richtgrössen" zu verstehen sind. Falls ein Terminplan nicht eingehalten werden kann, wird dies dem Kunden so bald wie möglich bekanntgegeben. Der Source Code eines Produktes bildet ohne Einsichtsrecht des Kunden ausschliessliches Eigentum von eidias. Das Urheberrecht an Inhalten, welche mit den Produkten von eidias bearbeitet oder verwaltet werden, verbleibt beim Urheber. Die Kunden sind verpflichtet, entsprechende Nutzungsrechte frühzeitig einzuholen. Dies gilt insbesondere auch für Bilder, Schriften, Videos etc. welche in dem für den Kunden hergestellten Produkt eingesetzt werden.


5. Eigentumsvorbehalt

eidias behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen Forderungen vor. Sie ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist eidias berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.


6. Gewährleistung und Haftung

Mängel in den Produkten müssen durch den Kunden schriftlich bzw. über den von eidias festgelegten Kanal (bspw. Ticketing System) bekannt gemacht werden. Fehler müssen vom Kunden ausreichend dokumentiert werden, so dass diese durch eidias reproduziert werden können. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen (Art. 100 OR). eidias haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden wie z.B. entgangenen Gewinn oder nicht realisierte Einsparung, Betriebsunterbrüche, Verdienst- oder Umsatzausfälle und/oder Mehraufwand, atypische und nicht vorhersehbare Schäden sowie für Schäden, die deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Massnahmen hätte verhindern können. Liegen begründete Mängel vor und wurden diese innehalb von 30 Tagen nach der ersten Kenntnisnahme gerügt, so hat der Kunde unter Ausschluss des Minderungsanpruches Anspruch auf Nachbesserung. Jede Schadenersatzhaftung oder der Anspruch auf Rücktritt des Kunden ist – soweit gesetzlich zulässig - wegbedungen.


7. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Mindestlaufzeit für sämtliche Lizenz- und Supportverträge beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt, ab welchem ein Produkt vom Kunden genutzt werden kann. Verträge können grundsätzlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf des Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die definierte Laufzeit. Mit der Kündigung verliert der Kunde das Recht, lizenzierte Bestandteile eines Produktes zu verwenden. Wünscht der Kunde Daten, welche mit einem Produkt von eidias verwaltet wurden, auch nach der Kündigung zu behalten, stellt eidias diese dem Kunden gegen Entgelt in geeigneter Form zur Verfügung.


8. Informations- und Mitwirkungspflichten

Während der Entwicklung, stellt eidias dem Kunden in einer geeigneten Form Vorabversionen zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, diese Versionen gründlich zu testen und gefundene Fehler an eidias zu melden. eidias behält sich vor, die Arbeiten zu stoppen, wenn der Kunde seinen Pflichten bezüglich Test und Abnahme nicht nachkommt. Wird für den Betrieb eines Produktes ein Partner von eidias ausgewählt, stellt der Kunde eidias sämtliche für den Betrieb notwendigen Zugangsdaten zur Verfügung.


9. Betrieb

Der Betrieb von Produkten, welche durch eidias entwickelt oder eingesetzt werden, ist grundsätzlich durch den Kunden selbst  sicherzustellen. Mit der Übergabe des Produktes an den Kunden übernimmt dieser die alleinige Verantwortung. Für den Betrieb gewisser Produkte, kann eidias einen enstprechenden Partner empfehlen. Ist der Kunde mit der Empfehlung einverstanden, entsteht eine vertragliche Beziehung zwischen dem Kunden und dem Partner von eidias zu dessen Konditionen. Falls gewünscht oder vorgesehen (bspw. Microsoft CSP), verrechnet eidias die Leistungen des Partners zusammen mit den eigenen Leistungen zu dessen jeweils gültigen Konditionen.


10. Lizenz- und Wartungsgebühren

Grundsätzlich werden für sämtliche durch eidias entwickelten Produkte jährliche Lizenz- und Wartungsgebühren erhoben. Diese enthalten das uneingeschränkte, nicht-übertragbare Recht zur Nutzung aller Komponenten, welche durch eidias im Rahmen des Auftrags entwickelt oder genutzt wurden. Ebenfalls in den Gebühren enthalten ist der technische Support, sowie Fehlerbehebungen für die vorgenannten Komponenten. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, betragen die Lizenz- und Wartungsgebühren 20% des im Auftrag vereinbarten Entwicklungsbetrags und werden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.


11. Schlussbestimmungen

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss entsprechener Kollisionsnormen. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Bern. Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB als ungültig oder unvollständig erweisen, gilt als vereinbart, was dem angestrebten Zweck rechtmässig entspricht oder möglichst nahe kommt.


Bern, 01.01.2018